Die saarländische Landesregierung hat eine neue 2G/2G+ Verordnung beschlossen, die per 02.12.2021 in Kraft tritt.
Daher müssen ab diesen Donnerstag alle Teilnehmer/innen sowohl genesen oder vollständig geimpft sein, als auch zusätzlich einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Davon ausgenommen sind wie bisher Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, KiTa-Kinder über sechs Jahren und Schüler/innen, die regelmäßig am Testangebot ihrer jeweiligen Einrichtung teilnehmen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Updates zur Umsetzung im Dancepoint findet ihr auch in Zukunft hier auf der Homepage. Weitere Details findet ihr auf der Webseite der saarländischen Landesregierung.