Im Zuge der neuen Corona Verordnung der saarländischen Landesregierung wird in allen Sparten des Dancepoint Neunkirchens die 2-G-Regel eingeführt. Das bedeutet, um an den Kursen teilzunehmen, muss jeder Teilnehmer bereits mindestens zwei Wochen vollständig geimpft oder genesen sein. Der Nachweis eines aktuellen, negativen Corona-Tests reicht nicht zur Teilnahme aus. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dieser Regelung ausgeschlossen. KiTa-Kinder über sechs Jahren und Schüler/innen, die regelmäßig am Testangebot ihrer jeweiligen Einrichtung teilnehmen, können das dazugehörige Zertifikat vorlegen und sind somit ebenfalls von der Regelung ausgeschlossen. Der Impf- oder Genesungsnachweis muss einmal bei dem jeweiligen Trainer erbracht werden und wird für zukünftige Stunden vermerkt.
Diese Regelungen treten am 20.11.2021 in Kraft und gelten laut dem aktuellen Stand der Verordnung bis zum 03.12.2021. Die Trainer der jeweiligen Gruppen informieren euch sobald es hierzu Neuerungen gibt. Updates werden zusätzlich auch hier auf der Homepage veröffentlicht. Weitere Details findet ihr auf der Webseite der saarländischen Landesregierung.
Wir hoffen durch die strikte Einhaltung dieser Regelungen zur Verbesserung der gesamten Lage beitragen zu können und wünschen euch allen viel Gesundheit und trotz allem Spaß beim Tanzen!